Wir über uns

Geschichte der Anwaltskanzlei Dr. Wussow - Tradition und Modernität


Unsere Anwaltskanzlei ist eine
Spezialkanzlei auf den Gebieten

mit langer Tradition.


Begründet wurde sie im Jahre 1926 in Berlin durch Dr. Friedrich Wussow, Rechtsanwalt am Kammergericht. Dr. Friedrich Wussow war Vorstandsvorsitzender der Großen Berliner Straßenbahn, damals der achtgrößten Aktiengesellschaft in Deutschland, gewesen. Aufgrund seiner früheren Tätigkeiten und der dadurch entstandenen Verbindungen zum Straßenbahn- und Kleinbahnbereich lag der Schwerpunkt seiner Anwaltskanzlei vor allem in der Vertretung der Betreiber von Straßen- und Kleinbahnen in haftpflichtrechtlichen Prozessen. Im Jahre 1903 veröffentlichte er sein Buch über das Haftpflichtrecht. Dieses Buch bildete die erste Auflage des dann unter dem Titel Unfallhaftpflichtrecht von seinem Sohn Dr. Werner Wussow bis zur 12. Auflage fortgeführten Werkes.

Dr. Werner Wussow, der 1931 in die Berliner Kammergerichtskanzlei seines Vaters eintrat, machte den Namen der Kanzlei auf den Spezialgebieten Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht durch zahlreiche Bücher und sonstige Veröffentlichungen bekannt. Von besonderer Bedeutung ist, daß Dr. Werner Wussow im Jahre 1950 die Wussow-Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht begründete. Es handelt sich hier um eine wöchentlich erscheinende Informationsschrift, die die Abonnenten über aktuelle Rechtsfragen auf den Spezialgebieten informiert, ebenso etwa über neueste höchstrichterliche Entscheidungen. Die Wussow-Informationen werden bis heute weitergeführt.

Im Jahre 1955 trat Dr. Hansjoachim Wussow, Sohn von Dr. Werner Wussow, in die Kanzlei ein. Er hat die Schwerpunktgebiete der Kanzlei um das private Baurecht erweitert. Er ist ebenfalls durch mehrere Buchveröffentlichungen auf den Spezialgebieten hervorgetreten, ebenso durch zahlreiche sonstige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Nach dem Tode von Dr. Werner Wussow im Jahre 1977 führte Dr. Hansjoachim Wussow als Autor und Herausgeber die Wussow-Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht weiter, die mithin auf ein 50-jähriges Bestehen zurückblicken

Dr. Hansjoachim Wussow hat durch Beschluß der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis erhalten, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

Im Jahre 1995 trat Robert-Joachim Wussow, Sohn von Dr. Hansjoachim Wussow, in die Anwaltskanzlei ein. Er hat ebenfalls auf den Spezialgebieten Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht. Darüber hinaus ist er ebenfalls Autor und Herausgeber die Wussow-Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht.

Nach dem Tode von Dr. Hansjoachim Wussow im Jahre 2020 führt Herr Robert-Joachim Wussow die Anwaltskanzlei sowie die Wussow-Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht weiter fort.

Robert-Joachim Wussow wurde durch Beschluß der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

Im Jahre 2022 trat Herr Thorsten Sager als Sozius in die Anwaltskanzlei ein. Zuvor war Herr Thorsten Sager bereits lange Zeit als freier Mitarbeiter für die Anwaltskanzlei tätig. Er kann auf eine umfangreiche Erfahrung außergerichtlich
und gerichtlich in den Bereichen Versicherungs-, Haftpflicht-, und Arzthaftungsrecht zurückgreifen. Er bringt überdies seine über Jahre erworbene Expertise im Bereich Verkehrsrecht in die Kanzlei mit ein.

Rechtsanwalt Sager hat durch Beschluss der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis erhalten, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht führen zu dürfen.

Mit dem Ausscheiden von Robert-Joachim Wussow aus der Sozietät am 31.05.2023 führt Rechtsanwalt Sager die Kanzlei fort.


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